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Klassen der Fahrschule

Auf Deutschlands Straßen sind so viele unterschiedliche Fahrzeuge unterwegs und jedes davon hat unterschiedliche Anforderungen. Aus diesem Grunde kann man hier so viele unterschiedliche Führerscheinklassen machen. Aber egal welche Klasse Sie machen möchten, jede Klasse ist eine Klasse für sich. Wir bieten die gängigen Führerscheinklassen an. Auch der Führerschein ab 17 ist bei uns möglich. Auf den nächsten Seiten finden Sie alle Infos zu unseren Führerscheinklassen.

Was man mit der Klasse B fahren darf:

Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm. Hinter diesem Fahrzeug darf ein Anhänger mit einer zugelassenen Gesamtmasse von höchstens 750 Kilogramm mitgeführt werden. Anhänger über 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse dürfen nur mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 Kilogramm und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse:

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: NEIN
Mindestalter: 18 Jahre
Ärztliche Untersuchung: nur Sehtest
Einschluss der Klassen: L und AM
Befristung der Fahrerlaubnis: Nach 15 Jahren muss der Führerschein neu ausgestellt werden.

Alles über die Ausbildung:

Theoretische Mindestausbildung: 12 x Grundstoff und 2 x klassenspezifischer Stoff (Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Praktische Mindestausbildung: Übungsstunden, 5 x Überlandschulung, 4 x Autobahnfahrt, 3 x Nachtfahrt

Was man mit der Klasse BF17 fahren darf:

Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm. Hinter diesem Fahrzeug darf ein Anhänger mit einer zugelassenen Gesamtmasse von höchstens 750 Kilogramm mitgeführt werden. Anhänger über 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse dürfen nur mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 Kilogramm und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse:

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: NEIN
Mindestalter: 17 Jahre
Ärztliche Untersuchung: nur Sehtest
Einschluss der Klassen: L und AM
Befristung der Fahrerlaubnis: Der 17Jährige darf nach bestandener Fahrprüfung bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer zugelassenen Person fahren. Die Fahrberechtigung ist in Deutschland und Österreich gültig. Sie gilt nicht im Ausland. Alle Begleitpersonen müssen namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
Begleiter: Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre einen Pkw-Führerschein besitzen und dürfen nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben.

Alles über die Ausbildung:

Theoretische Mindestausbildung: 12x Grundstoff und 2x klassenspezifischer Stoff (Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Praktische Mindestausbildung: Übungsstunden, 5 x Überlandschulung, 4 x Autobahnfahrt, 3 x Nachtfahrt

Information Klasse BF17

Was ist Begleitetes Fahren ab 17?
Heutzutage können viele Jugendliche es nicht erwarten endlich am Steuer sitzen zu dürfen. Dennoch sollte man eines nicht übersehen: Fahranfänger haben ein überdurchschnittliches Unfallrisiko. Mangelnde Fahrerfahrung ist zumeist die Ursache. Das eigene Können wird oftmals überschätzt; kritische Situationen unterschätzt. Damit Sicherheit den jungen Fahranfängern zugutekommt, sollen sie sich mit der Einführung des Modelversuches „Begleitetes Fahren ab 17“ Erfahrung verschaffen können.
Wichtig: Die Klasse BF17 ist längstens drei Monate nach Vollendung des Achtzehnten Lebensjahres gültig. Innerhalb dieser Frist muss der auf der Führerscheinstelle bereit liegende Führerschein der Klasse B abgeholt werden. Bis dahin darf weiterhin nur in Begleitung einer berechtigten Person gefahren werden.

Der Grundgedanke ist: Mehr Fahrpraxis – mehr Routine – mehr Erfahrung
Die Folge: Weniger Risiko – weniger Gefahr – weniger Unfälle

Was man mit der Klasse BE fahren darf:

Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers oder Sattelanhängers von 3500 Kilogramm.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse:

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: JA, Klasse B erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
Befristung der Fahrerlaubnis: NEIN
Ärztliche Untersuchung: nur Sehtest
Einschluss der Klassen: keine

Alles über die Ausbildung:

Theoretische Mindestausbildung: Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE nicht vorgeschrieben.
Praktische Mindestausbildung: Übungsstunden, 3 x Überlandschulung, 1 x Autobahnfahrt, 1 x Nachtfahrt

Was man mit der Klasse B96 fahren darf:

Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 Kilogramm, zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination bis 4250 Kilogramm.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse:

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: JA, Klasse B erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
Befristung der Fahrerlaubnis: NEIN
Ärztliche Untersuchung: nur Sehtest
Einschluss der Klassen: keine

Alles über die Ausbildung:

Theoretische Mindestausbildung: 3 x 45 Minuten plus 15 Minuten
Praktische Mindestausbildung: 6 Übungsstunden incl. Grundfahraufgaben

Führerscheinklasse B196

Jetzt Autoführerschein “upgraden” und 125 cm³ Motorräder fahren.

Seit dem 20.12.2019 kannst du deinen Autoführerschein upgraden und damit Motorräder der Klasse A1 fahren. Das besondere? Du brauchst keine Prüfung hierfür ablegen sondern lediglich eine kurze Ausbildung in unserer Fahrschule. Mit diesem Ausbildungsnachweis bekommst du dann deinen neuen Führerschein!

So funktioniert die B196 Ausbildung:

Voraussetzungen für den B196 Führerschein:

  • Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht

Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!

So bekommst Du deinen B196 Führerschein:

  1. Melde dich für den B196 Führerschein in der Fahrschule an.
  2. Absolviere die Ausbildung.
  3. Mit Ausbildungsnachweis und einem Passfoto zum Amt gehen und den neuen Führerschein beantragen.

E-Leichtkrafträder und 125 cm³ Motorräder fahren ohne Prüfung

Ziel ist es, mehr Mobilität – insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität – zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Gerade im ländlichen Raum wird so die individuelle Mobilität gestärkt und der Verkehr wird durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher. Die im Verordnungsentwurf beschriebene Definition der Klasse A1 schließt daher das Führen von E-Leichtkrafträdern ein.

Was man mit der Klasse A fahren darf:

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse:

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: NEIN
Mindestalter: 24 Jahre
Befristung der Fahrerlaubnis: NEIN
Ärztliche Untersuchung: nur Sehtest
Einschluss der Klassen: A1 und AM

Alles über die Ausbildung:

Theoretische Mindestausbildung: 12 x Grundstoff und 4 x klassenspezifischer Stoff (Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Unterricht entfällt bei Erweiterung von A2 auf A, ebenso entfällt die theoretische Prüfung.
Praktische Mindestausbildung: Übungsstunden, 5 x Überlandschulung, 4 x Autobahnfahrt, 3 x Nachtfahrt (Nur Übungsstunden wenn A2 länger als zwei Jahre vorhanden)
Bei Besitz der Klasse A2 verringern sich die Pflichtstunden wie folgt: 3 x Überlandschulung, 2 x Autobahnfahrt, 1 x Nachtfahrt.

Aufstieg von A2 auf A :

  • für Krafträder ab 20 Jahre möglich
  • für Dreirädrige Kraftfahrzeuge ab 21 Jahre möglich
  • für Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit sym. angeordneten Rädern ab 24 Jahre möglich

Was man mit der Klasse A1 fahren darf:

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kw (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse:

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: NEIN
Mindestalter: 16 Jahre
Befristung der Fahrerlaubnis: NEIN
Ärztliche Untersuchung: nur Sehtest
Einschluss der Klassen: AM

Alles über die Ausbildung:

Theoretische Mindestausbildung: 12 x Grundstoff und 4 x klassenspezifischer Stoff (Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Praktische Mindestausbildung: Übungsstunden, 5 x Überlandschulung, 4 x Autobahnfahrt, 3 x Nachtfahrt

Was man mit der Klasse A2 fahren darf:

Alle Krafträder, auch mit Beiwagen, mit maximal 35 kW, Leistung/Gewicht 0,2 kW/kg

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse:

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: NEIN
Mindestalter: 18 Jahre
Befristung der Fahrerlaubnis: NEIN
Ärztliche Untersuchung: nur Sehtest
Einschluss der Klassen: A1

Alles über die Ausbildung:

Theoretische Mindestausbildung: 12x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Stoff (Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Entfällt bei Erweiterung von A1 auf A2, wenn A1 länger als zwei Jahre vorhanden, ebenso entfällt die theoretische Prüfung.
Praktische Mindestausbildung: Übungsstunden, 5 x Überlandschulung, 4 x Autobahnfahrt, 3 x Nachtfahrt plus 6 x Sonderstunden (Nur Übungsstunden wenn A1 länger als zwei Jahre vorhanden)

Was man mit der Klasse AM fahren darf:

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 cm³ Hubraum bei Benzinmotoren oder nicht mehr als 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotoren.
Fahrräder mit Hilfsmotor und Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen.
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 cm³ Hubraum im Falle von Fremdzündungsmotoren oder einer maximalen Nutzleistung von höchstens 4 kW bei Elektromotoren. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ist die Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne Batterien) auf 350 Kilogramm beschränkt.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse:

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: NEIN
Mindestalter: 16 Jahre
Befristung der Fahrerlaubnis: NEIN
Ärztliche Untersuchung: nur Sehtest
Einschluss der Klassen: Keine

Alles über die Ausbildung:

Theoretische Mindestausbildung: 12 x Grundstoff und 2 x klassenspezifischer Stoff (Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Praktische Mindestausbildung: Grundausbildung, keine besonderen Ausbildungsfahrten